Das Kurzgutachten ist die ideale Lösung und die am häufigst gewünschte Wertermittlungsvarianten für Standardimmobilien, wenn Sie etwas schriftliches von einem Sachverständigen benötigen und keine rechtliche Auseinandersetzungen vorliegt.
Jedoch nach unserer praktischen Erfahrung heraus werden solche Kurzgutachten, nach Absprache mit den jeweiligen zuständigen Amtsgerichten, Finanzämtern ,Stadt- und Gemeindeverwaltungen, in den meisten Fällen akzeptiert.
Als Bewertungsobjekt in Frage kommen:
- Eigentumswohnungen, Ein-/ Zweifamilienhäuser sowie unbebaute Grundstücke.
Folgende Leistungen beinhaltet das Kurzgutachten:
- Ausführliche Objektbegehung
- Sichtung der erforderlichen Bewertungsunterlagen
- kurze Objektbeschreibung
- Erstellung Fotos (Innen-, Außenansicht)
- Persönliche Besprechung
- Gesamtumfang in der Regel zwischen 10 und 25 Seiten
- 2 Exemplare in schriftlicher Form ( auf Wunsch auch als pdf. Datei)